AGB

Wir liefern nur aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, es sei denn, andere Bedingungen wurden gesondert schriftlich festgelegt. Folgegeschäfte gelten auch dann, wenn nicht nochmals auf die AGB hingewiesen wurde.

Vertragsabschluss

Angebote, ob schriftlich oder mündlich, sind freibleibend und unverbindlich. Es werden keine Bestellungen via Internet angenommen. Verträge zwischen Novotech Elektronik GmbH (im Folgenden: NOVOTECH) und dem Kunden erhalten nur durch schriftliche Unterzeichnung beider Parteien ihre Rechtsgültigkeit. Mündliche Absprachen gelten nicht als Vertragsabschluss.

Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne MwSt. ab Werk. Bei Anlieferung behalten wir uns vor, eine Anlieferungspauschale zu erheben.

Zahlungsweise

Bei Kauf hat der Kunde den Gesamtpreis an NOVOTECH rein netto Kasse zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Neukunden behalten wir uns vor, die Lieferung nur gegen Vorkasse auszuliefern.
Bestellungen sind nur schriftlich mit kompletter Postanschrift und Telefonnummer (keine Mobilfunknummern) an unsere Firmenadresse oder per Fax – jeweils mit rechtsgültiger Unterschrift – möglich.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Zahlung unser Eigentum. Vorher ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Etwaige Kosten aus Intervention trägt der Kunde. Bei Zahlungsverzug werden lt. geltender Rechtssprechung Zinsen und Provisionen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Ins Ausland (außerhalb Deutschland und Österreich) liefert NOVOTECH generell nur gegen Vorauskasse. Bei Zahlung durch eine ausländische Bank trägt der Kunde die Bankgebühren.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum der NOVOTECH bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender oder bedingter Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.

Auftragsänderungen

Nachträgliche Auftragsänderungen, Mengenänderungen und Streichungen können nur anerkannt werden, wenn noch keine Kosten angefallen sind. In diesem Falle werden dem Kunden die Kosten in Rechnung gestellt.

Lieferzeiten

Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen ab Vertragsabschluss. Bei Verzögerungen der Lieferung (und Nachlieferung) behält NOVOTECH sich vor, in Teillieferungen zu liefern. Die von NOVOTECH bestätigte Lieferzeit ist ein voraussichtlicher Liefertermin und gilt für die Auslieferung ab Werk. NOVOTECH unternimmt alle angemessenen Anstrengungen mit dem Ziel rechtzeitiger Lieferung. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Kunde erst dann berechtigt, wenn er NOVOTECH schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die von NOVOTECH schriftlich als einhaltbar bestätigt wurde. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Der Kunde kann sich nicht auf mangelndes Lieferinteresse berufen.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für alle gekauften und gelieferten Gegenstände und Anlagen beträgt 1 Jahr (in Worten: ein Jahr) ab Annahme /Übernahmetag. Die Behandlungsschlaufe ist gemäß gesetzlichen Richtlinien nach 1000 Stunden Gebrauch auszutauschen. Der Austausch der Behandlungsschlaufe kann nur durch einen von NOVOTECH direkt akkredititierten und beauftragten Techniker oder im Werk der NOVOTECH selbst vorgenommen werden.

Verfall der Gewährleistung

Die Gewährleistung gilt nicht, wenn an den Produkten eigenmächtig Anpassungen, Modifikationen oder Einstellungen von nicht autorisierten Personen vorgenommen wurden. Darüber hinaus gilt die Gewährleistung nicht für Schäden durch Missbrauch, einschließlich der Verwendung des Produktes entgegen der Gebrauchs- und Wartungsanleitungen, bei Anschluss des Produktes an ungeeignete Spannungsquellen sowie bei Unfall, Blitzschlag, Wasser, Feuer oder sonstigen ähnlichen Ursachen, die NOVOTECH nicht zu vertreten hat.

Beanstandungen und Rücksendungen

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, spätestens aber bis zum Ablauf von 3 Monaten seit Lieferung schriftlich anzuzeigen. Will der Kunde Mängelrüge erheben, so ist die Rüge bei offen zutage tretenden Mängeln nur innerhalb einer Woche zulässig, ansonsten ist NOVOTECH von der Mangelhaftung befreit.

Für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung und der Tag des Eingangs des Rückschreibens maßgebend. Zur Beseitigung hat der Kunde NOVOTECH die nach billigendem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Sollte NOVOTECH eine von ihr gestellte Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn Nachbesserungen bzw. Ersatzleistungen unmöglich oder von NOVOTECH verweigert werden, so steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Waren, die speziell angefertigt werden mussten, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Unangekündigte Rücksendungen und unfreie Sendungen werden nicht angenommen und gelangen zurück an den Absender. Schadensansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung oder aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der NOVOTECH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungshilfen zwingend gehaftet wird. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend.

Die Gewährleistungsarbeiten werden ohne Berechnung von Kosten für den Kunden durchgeführt. Während der gesamten Gewährleistungszeit müssen die defekten Artikel vom Kunden kostenfrei an den NOVOTECH oder die Vertragswerkstatt des Herstellers NOVOTECH geschickt werden. Für den transportsicheren Versand ist der Kunde verantwortlich. Nach erfolgter Instandsetzung wird das Gerät kostenfrei an den Kunden zurückgeschickt.

Kann das Gerät vor Ort in den Räumlichkeiten des Kunden repariert werden, werden die Gewährleistungsarbeiten selbst ohne Berechnung von Kosten für den Kunden durchgeführt. Die Anfahrts- und Reisekosten des autorisierten Technikers sind vom Kunden zu tragen.

Versand- und Lieferschäden

Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware von NOVOTECH zur Fracht freigegeben wurde. Bei Lieferschäden muss der Kunde unbedingt die Verpackung mit allen Versandpapieren aufbewahren. Der Kunde muss sich mit dem entsprechenden Versandunternehmen in Verbindung und sich den Schaden schriftlich bestätigen lassen.

Haftung

Die Haftung von NOVOTECH für mangelhafte Ersatz- und Bauteile von Zulieferanten ist ausgeschlossen. NOVOTECH schließt insbesondere die Haftung für spezielle, zufällig entstandene oder Mangelfolgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne, Geschäftseinbußen, Ertragsausfällen oder Ausfallzeiten aus.

Rückverfolgbarkeit

Beabsichtigt der Kunde, NOVOTECH-Produkte, die gesetzlichen Vorschriften über Medizingeräte oder ähnlichen Bestimmungen unterliegen, an Dritte oder an eine weitere Geschäftseinheit weiterzuverkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu veräußern oder deren Standort zu verlegen, hat der Kunde NOVOTECH über eine solche Absicht in schriftlicher Form und mindestens vier Wochen vor der tatsächlichen Umsetzung des Vorhabens in Kenntnis zu setzen, und zwar unter Angabe der Seriennummer des Gerätes sowie unter Angabe der Identität, des Sitzes und der Geschäftstätigkeit des entsprechenden Empfängers. Diese Verpflichtung berührt nicht das generelle Recht des Kunden, innerhalb der Grenzen des anwendbaren Rechts die Produkte zu veräußern. Der Kunde muss zu jeder Zeit geeignete Aufzeichnungen unterhalten, die die Rückverfolgbarkeit jedes von NOVOTECH erworbenen Produktes gewährleisten; zudem hat er NOVOTECH und den zuständigen Behörden während der üblichen Geschäftszeiten Zugang zu diesen Aufzeichnungen zu gewähren.

Technische Weiterentwicklungen und Schutzrechte

Änderungen und Weiterentwicklungen am Gerät REHATRON™alpha im Sinne des technischen Fortschritts können ohne Vorankündigung vorgenommen werden.

Schutzrechte

Alle Warenzeichen und Schutzrechte der NOVOTECH werden vom Kunden anerkannt.

Datenschutz

NOVOTECH speichert und verwendet Kundendaten nur für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses (gegebenenfalls mit verbundenen Unternehmen zur Kreditprüfung) und im Rahmen der Lieferung bzw. zur Abwicklung von Wartungsverträgen. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt.

Vertrauliche Informationen

Der Kunde darf ohne die schriftliche Einwilligung von NOVOTECH keine geheimen oder vertraulichen Informationen, die er von NOVOTECH erhalten hat (insbesondere technische Daten), kopieren, reproduzieren oder Dritten gegenüber offen legen.

Teilnichtigkeit

Falls eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder eines ihnen unterliegenden Kaufvertrages (Auftrages) ungültig ist oder wird, so berührt dies im Zweifel nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt vielmehr eine gültige Bestimmung in Kraft, welche dem Sinn und Zweck der ungültigen am nächsten kommt.

Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand der Vertriebs Novotech GmbH: 4210 Gallneukirchen bei Linz, Österreich.

Stand dieser AGB: September 2011.

Kontakt


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